Die Opferschutzbeauftragte für die Staatsanwaltschaft Krefeld ist Staatsanwältin Hannah Kleinhanß. Ihre Vertreterin ist Staatsanwältin Marie-Henriette Naß.

Staatsanwältin Kleinhanß ist zugleich Ansprechpartnerin für Opfer aus der LGBTQIA+ Gemeinschaft.

Aufgaben:

Die Beauftragte für den Opferschutz ist Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen. Insbesondere unterstützt sie Opfer und gibt ihnen Informationen über ihre Rechte. Sie kann aber nicht beratend tätig werden. Außerdem fördert sie die Kooperation der Opferhilfeeinrichtungen untereinander, leistet Netzwerkarbeit und bündelt Hilfsangebote Dritter.

An die Beauftragte für den Opferschutz können sich Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen mit allen Anliegen unmittelbar wenden. Dritte Personen können bei ihr in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes Anregungen und Hinweise anbringen. Ein Rechtsanspruch darauf, dass die Beauftragte für den Opferschutz sich mit einer an sie gerichteten Eingabe befasst, besteht nicht.

 

Kontakt:

Staatsanwältin Kleinhanß – als Opferschutzbeauftragte und Ansprechpartnerin für Opfer aus der LGBTQIA+ Gemeinschaft.

(Tel.: 02151 847 305)

 

Staatsanwältin Naß – als Vertreterin der Opferschutzbeauftragten

(Tel.: 02151 847 349)

 

E-Mail: Opferschutzbeauftragte@sta-krefeld.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

 

 

Allgemeine Informationen zum Opferschutz

 

Seit dem Ersten Opferschutzgesetz im Jahr 1986 hat der Gesetzgeber die Situation der Opfer im Strafprozess durch zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben grundlegend verändert. Im Strafprozess sind die Opfer von Straftaten längst nicht mehr nur als Zeuginnen und Zeugen ein bloßes "Beweismittel", sondern haben vielfältige Möglichkeiten, aktiv am Verfahren teilzunehmen. Das Zeugenschutzgesetz führte im Jahr 1998 für die Opfer schwerer Straftaten den Opferanwalt auf Staatskosten ein. Das Opferrechtsreformgesetz verbesserte im Jahr 2004 die Informationsrechte und erleichterte die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen. Das Zweite Opferrechtsreformgesetz erweiterte die Möglichkeiten des Verletzten, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Ein Meilenstein für den Opferschutz war schließlich die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung durch das Dritte Opferrechtsreformgesetz im Jahr 2015. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung sind seit dem 1. Juli 2021 schließlich die Rechte für die Angehörigen getöteter Personen ausgebaut und Unterstützungsmöglichkeiten beim Schutz privater Adressen eingeführt worden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von staatlichen und nicht-staatlichen Opferhilfsprojekten, die die Landesregierung initiiert und fördert. Organisation und Arbeitsweise der Justiz haben sich bereits seit geraumer Zeit auf die Belange der Opfer eingestellt. Bei den Staatsanwaltschaften des Landes sind erfahrene Sonderstaatsanwältinnen und -staatsanwälte eingesetzt, die sich ausschließlich oder im Schwerpunkt ihrer Arbeit mit Verfahren befassen, die besonders schutzbedürftige Opfergruppen betreffen, beispielsweise bei Gewalttaten gegen Frauen oder Kinder, bei Delikten der häuslichen Gewalt, bei Hasskriminalität oder Missbrauchsdelikten. Auch die Gerichte sind auf schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen eingestellt. Zahlreiche Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben Zeugenbetreuungsstellen eingerichtet. Nähere Informationen zu den Zeugenbetreuungsstellen bieten Ihnen die Internetseiten der zuständigen Gerichte.

Wenn Sie dazu Fragen haben, hilft Ihnen die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster weiter. Ausführliche Informationen über Ihre Position und Ihre Rechte als Verletzte im Strafverfahren, den Ablauf eines Strafverfahrens und weitere Hilfs- oder Unterstützungsangebote bietet Ihnen die Opferfibel externer Link, öffnet neues Browserfenster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.