Die Staatsanwaltschaft Krefeld bedient sich zu Erfüllung ihrer Aufgaben unter anderem der Gerichtshilfe, die seit dem 01.06.2008 Bestandteil der Ambulanten Sozialen Dienste der Justiz und organisatorisch dem Landgericht Krefeld zugeordnet ist.
Die Beauftragung der Gerichtshilfe kann durch Staatsanwaltschaft, Gericht oder Gnadenstelle - in jedem Stadium des Verfahrens - erfolgen.
Speziell geschulten Kräften obliegt es, die Persönlichkeit erwachsener Beschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, ihre Entwicklung und ihr soziales Umfeld zu erforschen. Das geschieht bevorzugt durch persönliche Gespräche mit den Betroffenen in ihrem häuslichen Umfeld.
Auf diese Weise liefert die Gerichtshilfe wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Frage,
- ob ein Verfahren ohne Anklageerhebung oder ohne Urteil gegen Zahlung eines Geldbetrages oder Erbringung gemeinnütziger Leistungen eingestellt werden kann
- ob die (weitere) Vollziehung von Untersuchungshaft vermeidbar erscheint
- ob und in welchem Umfang die Vollstreckung von Geldstrafen erfolgen kann
- ob Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt oder Bewährungsauflagen erfüllt werden können bzw. ob eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden muss
- ob einem Verurteilten ein Gnadenerweis erteilt werden kann.
Kontaktdaten
Lutherische-Kirch-Straße 39, 47798 Krefeld
Tel.. 02151 5896-50
Fax: 02151 5896-60
E-Mail: asd@lg-krefeld.nrw.de
Sprechzeiten
- Montags und mittwochs 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
und 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
- donnerstags 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Ansonsten Sprechzeiten nach Vereinbarung!
Außerhalb der Bürozeit ist ein Anrufbeantworter unter vorgenannter Rufnummer geschaltet.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit DB oder VRR bis Krefeld-Hauptbahnhof.
Weiter mit Straßenbahnlinie 041,
Haltestelle: Westwall / Rathaus aussteigen!